01 · Verkaufen
Den Verkaufsumfang deutlich benennen
Eigentümer können ein vollständiges Bürogebäude, eine einzelne Büroeinheit oder mehrere voneinander getrennte Standorte bekannt geben. Auch eine bisher selbst genutzte Verwaltung, ein vermietetes Objekt oder frei gewordene Büroflächen können den Ausgangspunkt bilden.
Für den Erstkontakt wird beschrieben, welche Adresse betroffen ist und was genau dazugehören soll. Bei mehreren Objekten erhalten die Standorte eigene Angaben. Grundstück, Gebäude, Einheit, Stellflächen und Nebenbereiche werden nur dann gemeinsam genannt, wenn sie tatsächlich Teil des Anliegens sind.
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